Wie lange kann man eine Steuererklärung abgeben?
orab wollte ich sagen, dass es sich nur lohnt eine Steuererklärung abzugeben, wenn man auch Steuern bezahlt haben (also Lohnsteuer bei Arbeitnehmer oder z.B. Einkommensteuervorauszahlungen o.ä.). Außer Sie haben einen VWL-Vertrag o.ä. dann sollten Sie auch eine Steuererklärung abgeben, wenn Sie keine Steuern gezahlt haben.
Man kann die Steuerklärung 4 Jahre rückwirkend abgeben. Die Festsetzungsverjärhung n.§169 (2) Nr. 2 AO also 31.12.2014 für 2010 bei freiwiliger Abgabe der Steuererklärung.
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Allerdings ist die Frist, wenn man zur Abgabe verpflichtet ist der 31.05.des Folgejahres und mit Steuerberater der 31.12. des Folgejahres. Natürlich kann man eine Fristverlängerung bei dem Finanzamt beantragen, normalerweise wird diese auch für eine bestimmte Zeit gewährt. Wird trotz Erklärungspflich keine Erklärung eingerecht, so beginnt die Festsetzungsfrist lt. §170(2)Nr.1S.2 mit Ablauf des dritten Jahres, welches auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Steuer enstanden ist d.h. Festsetzungsverjährung: 31.12.2017 für 2010, wenn man zur Abgabe verpflichtet ist. Zudem wird das Finanzamt bei Nichtabgabe der Steuererklärung trotz Abgbepflicht (sofern das Finanzamt dies weiß) einen Schätzbescheid erlassen und diesen kann das Finanzamt sogar vollstrecken, d.h. im Extremfall das Geld bei Ihnen pfänden kommen. Dieser Schätzbescheid entbindet aber nicht von der Verpflichtung die Steuererklärung trotzdem noch abgeben zu müssen.
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Die Festsetzungsverjährung verlängert sich bei leichtfertiger Steuerverkürzung auf 5 Jahre, bei Steuerhinterziehung auf 10 Jahre n. §169 (1) S.2 AO.
Die Feststellungsverjährung ist 7 Jahre und die Zahlungsverjährung §228 AO beträgt 5 Jahre.
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/steuererklaerung-fristverlaengerung.htm