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Personen mit einer AUFENTHALTSGENEHMIGUNG in Deutschland – visafreie Reisen
Personen, die sonst ein Visum für die Tschechische Republik brauchen, haben aber in ihren Reisepaessen eine der folgenden Aufenthaltsgenehmigungen für Deutschland, koennen ab dem 25.11.2005 in der Tschechischen Republik
maximal 5 Tage ohne Visum verbringen:
– [tag]Aufenthaltserlaubnis[/tag]
– Aufenthaltsberechtigung
– Aufenthaltsbewilligung
– Aufenthaltsbefugnis
Für die Reisen, die laenger als 5 Tage dauern, müssen sie ein Visum beantragen, obwohl sie eine Aufenthaltsgenehmigung haben.
Für eine Reise in die Tschechische Republik oder einen Transit durch die Tschechische Republik ist dann ein Visum erforderlich, wenn der Inhaber des Reisedokuments – in der Regel des Reisepasses – laut Vereinbarungen, denen die Tschechische Republik (weiter nur TschR) verpflichtet ist, nicht von der Visapflicht befreit ist (siehe Verzeichnis der visafreien Staaten). Personen, die sonst ein Visum für die TschR brauchen, gilt ab 24.11.2005 für Transit durch die TschR bis zu maximal 5 Tagen-Transit ein visafreier Verkehr, wenn diese eine gültige Aufenthaltsgenehmigung in einem der Schengener-Staaten besitzen (z.B. in der BRD Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltsbewilligung, Aufenthaltsbefugnis).

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